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DSGVO und Videos

Datenschutz muss nun nicht mehr nur ernst genommen werden, es muss auch umfassend darüber informiert werden. Was das bedeutet, steht in diesem Blogbeitrag.

Die DSGVO ist in aller Munde, steht wie ein großes Ungetüm über dem, was Unternehmen tun und hat auch Auswirkungen auf Videos. Die DSGVO tut praktisch vor allem eines: Sie hält uns alle von der Arbeit ab. Die viele Kritik hilft allerdings nicht, wir müssen sie umsetzen und davon bleiben wir auch beim Thema Video nicht verschont.

Videos sind digitale Daten

Videos werden heutzutage digital aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Sobald sie also persönliche Daten enthalten – und das ist bereits der Fall, wenn man Menschen oder Darsteller im Video sieht – unterliegen sie in der Konsequenz dem Datenschutz.

Informieren, was mit den Daten passiert

Es reicht nicht mehr aus, sich eine Erlaubnis für eine Veröffentlichung des Videomaterials einzuholen. Stattdessen müssen Personen, die im Video zu sehen sind, ausführlich darüber informiert werden, welche Daten erhoben werden und was mit den Daten passiert. Dem müssen sie dann explizit zustimmen.
Vor allem muss deutlich gemacht werden, durch wen die Daten verarbeitet werden.

Einfach beim geplanten Dreh

Bei einem vorab geplanten Dreh ist das schnell erledigt. In den Darstellervertrag wird eine Passage mit aufgenommen, was mit den Daten passiert und wer sie verarbeitet. Darüber hinaus sollte ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Video Agentur und Auftraggeber geschlossen werden. Damit ist der DSGVO genüge getan.

Veranstaltungen bereiten Kopfzerbrechen

Bei Veranstaltungen sieht das ganz anders aus. Wo bisher ein Aushang oder eine Information mit der Einladung genügte, um über Filmaufnahmen zu informieren, muss nun eine explizite Einwilligung erfolgen. Diese gilt nicht automatisch als erteilt, wenn ein Gast an der Veranstaltung teilnimmt.
Stattdessen muss nun eine explizite Erlaubnis erteilt werden, dass überhaupt Aufnahmen angefertigt werden dürfen. Denn hier geht die Datenverarbeitung wie erwähnt bereits los. In der Praxis ist es deutlich schwieriger diese Zustimmung einzuholen. Wie genau das funktionieren kann, hängt von der jeweiligen Veranstaltung ab und kann nicht pauschal festgelegt werden.

Urteile müssen die Details klären

Diese Verordnung ist noch jung und so sind sicherlich einige Gerichtsurteile zu erwarten, die Klarheit bringen werden, wie mit der Thematik umzugehen ist. Fest steht: Bis dahin sollte man das Thema Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen.

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Moritz Bechtold

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